Betreuungsentschädigung
Entschädigung für die Betreuung eines schwer kranken Kindes
Leistungen ab 1. Juli 2021
Ab dem 1. Juli 2021 haben Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, um ihr minderjähriges, schwer gesundheitlich beeinträchtigtes Kind zu betreuen, Anspruch auf einen bezahlten Betreuungsurlaub von höchstens 14 Wochen (98 Taggelder).
Dieser Urlaub kann am Stück oder in Form von Wochen oder einzelnen Tagen bezogen werden. Die Anzahl der effektiven Urlaubstage wird entsprechend dem Beschäftigungsgrad anteilsmässig berechnet.
Er kann zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden und muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Tag bezogen werden, an dem der erste Elternteil ein Taggeld bezieht.
Die Entschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor dem Datum der Betreuung des Kindes, höchstens jedoch 220 Franken pro Tag.