Vaterschaftsentschädigung

Vaterschaftsurlaub und Taggelder

Leistungen ab 1. Januar 2021

Ab dem 1. Januar 2021 haben alle erwerbstätigen Väter Anspruch auf einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen (maximal 14 Taggelder), der über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt wird.

Der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub entsteht am Tag der Geburt des Kindes.

Er kann am Stück oder in Form von einzelnen Tagen (10 Arbeitstage) innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden.

Die Voraussetzungen und Entschädigungsregeln sind die gleichen wie beim Mutterschaftsurlaub, insbesondere:

  • Zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes eine Erwerbstätigkeit ausüben
  • Während der neun Monate vor der Geburt obligatorisch bei der AHV versichert gewesen sein
  • Und in dieser Zeit während mindestens fünf Monaten eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben

Die Entschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens jedoch 220 Franken pro Tag.

Gesetzliche Vorschriften