AHV, IV, EO & ALV

Alters- und Hinterlassenenversicherung / Invalidenversicherung / Erwerbsersatzordnung & Arbeitslosenversicherung

Kalender der Rentenauszahlungen AHV/IV – 1. Säule (2026)

Die Renten werden zu Beginn jedes Monats auf das Konto der Begünstigten überwiesen, gemäss den übermittelten Bankangaben. Die Zahlungen können ausschliesslich an eine Bank in der Schweiz erfolgen.

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Die AHV/IV/EO-Ausgleichskasse des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV), Agentur Genf AHV 66.2, zieht die Beiträge der Unternehmen ein und zahlt die Leistungen der Bundesversicherungen für Alter, Invalidität und Erwerbsersatz an die Versicherten aus. Die Kasse erhebt auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (ALV).

Beiträge für die Arbeitnehmer eines Unternehmens

Für die AHV/IV/EO-Beiträge entrichten die Unternehmen monatlich 10.78% der Lohnsumme.

Art des Beitrags Satz Detail
Paritätische Beiträge 10.60% 5.3% vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen
5.3% zu Lasten des Arbeitgebers
Verwaltungskosten 0.18% Zu Lasten des Arbeitgebers

Für die Beiträge der Arbeitslosenversicherung:

2.20% paritätische Beiträge, davon 1.10% zu Lasten des Arbeitnehmers, bis zu einer Jahresgrenze von CHF 148'200.-
Beiträge für Selbständigerwerbende

Die Beiträge werden auf der Grundlage des im Beitragsjahr tatsächlich erzielten Einkommens und des am 31. Dezember eingesetzten Eigenkapitals berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt vierteljährlich.