Kasse CIC
Kasse der Bauindustrie
Zweck
Die CIC hat zum Zweck, die geltende Gesetzgebung und die Vereinbarungen im Bereich der Sozialversicherungen für ihre Mitglieder anzuwenden und den Arbeitnehmern, die sie beschäftigen, die regelmässige Auszahlung der ihnen zustehenden Leistungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen zu gewährleisten.
Mitglieder
Die Gründungsmitglieder der CIC sind:
- Die Ausgleichskasse des Baugewerbes, der öffentlichen Arbeiten und verwandter Branchen des Kantons Genf
- Die Ausgleichskasse der Kammer der Gipser-, Maler- und Dekorationsunternehmer des Kantons Genf
Die Mitgliedschaft der CIC steht zudem Verbänden sowie Ausgleichskassen der Bauberufe offen, die die gleichen Ziele wie die CIC verfolgen ("Verbandsmitglieder").
Die Mitgliedschaft ("Einzelmitglied") steht auch jeder natürlichen oder juristischen Person offen, die keinem der Verbände oder Mitgliedsorganisationen angehört, sofern diese Personen eine Tätigkeit im Bereich des Bauwesens ausüben.